Mitgliedschaft

VORAUSSETZUNGEN ZUR MITGLIEDSCHAFT
WER KANN MITGLIED WERDEN?

§3 Mitglieder

1. Mitglieder können natürliche Personen, die eine dem Coaching förderliche Qualifikation oder mehrjährige Erfahrung in diesem Bereich haben. Juristische Personen, die im Coaching aus- oder fortbilden und die Beratungsform Coaching fördern, können fördernde Mitglieder ohne Stimmrecht werden.

2. Der Vorstand entscheidet über Anträge auf Mitgliedschaft. Bei Ablehnung trifft die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesendenden Mitglieder die endgültige Entscheidung.

3. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Er wird innerhalb des 1. Quartals des laufenden Jahres fällig.

4. Die Mitgliedschaft endet durch
• Austritt, der schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden muss,
• Ausschluss - der durch Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder einer
Mitgliederversammlung beschlossen werden muss –
• mehr als 12 Monate ausstehenden Mitgliedsbeitrag
• Tod
• bei juristischen Personen durch Erlöschen.

Mitgliedschaft: Persönliche Mitgliedschaft 120€ pro Jahr
Institutionelle Mitgliedschaft 200€ pro Jahr

Formalitäten rund um die Mitgliedschaft (PDF-Download)

antrag-auf-mitgliedschaft-stand-2010.pdf
Bitte alles ausfüllen und an die Geschäftsstelle der DGfC senden.