Den Ombudsrat der DGfC gibt es seit 2019. Mitglieder des Ombudsrats der DGfC sind derzeit Andreas Baumgärtner, info@andreas-baumgaertner.org, Dr. Christine Kohistani c.kohistani@samin.world, Dana Haralambie, hara@offen-sicht-licht.de, Norbert Weishaupt, info@norbert-weishaupt-coaching.de.
Die Kontaktaufnahme mit dem Ombudsrat erbitten wir über eine der oben aufgeführten E-Mail-Adressen.
Das Ombudsverfahren der DGfC folgt der im Folgenden beschriebenen Regelungen.
An den Ombudsrat kann sich jede Person wenden, die ein Anliegen an den Verband herantragen möchte bezüglich
- des Handelns von Mitgliedern in Organen des Vereins (Mitgliederversammlung, Vorstand, Zertifizierungsausschuss, Aufnahmeausschuss, Regionalgruppen, Arbeitsgruppen),
- des Handelns von Mitgliedern, die juristische Personen sind,
- des Handelns von Mitgliedern, die natürliche Personen sind.
Anliegen an den Ombudsrat werden schriftlich per E-Mail an die Mitglieder des Ombudsrats gerichtet (siehe obige E-Mail-Adressen). Anliegen werden nur weiterbearbeitet, wenn sie mit vollständigem Namen und den Kontaktdaten des Absenders bzw. der Absenderin versehen sind. Die Mitglieder des Ombudsrats verständigen sich kurzfristig, wer mit der Person, die ein Anliegen einbringt, Kontakt aufnimmt. Die Kontaktaufnahme wird per E-Mail bestätigt.
Diese Kontaktaufnahme erfolgt binnen 14 Tagen nach Eingang des Schreibens i.d.R. telefonisch oder per E-Mail mit dem Ziel, zunächst ein klärendes Telefonat zwischen zwei der Ombudspersonen und der das Anliegen einbringenden Person zu führen.
Sollte sich das Anliegen mit einem solchen Telefonat erledigt haben, erbitten die beiden Ombudspersonen eine kurze schriftliche Rückmeldung, die dies bestätigt.
Soweit erforderlich bzw. von der Person, die das Anliegen eingebracht hat, gewünscht wird, nehmen die Ombudspersonen im Anschluss an das Telefonat Kontakt auf mit der bzw. den im Verband von dem Anliegen betroffenen Personen mit dem Ziel, ein gemeinsames persönliches Gespräch zwischen allen Beteiligten und den Ombudspersonen zu führen. Die Ombudspersonen koordinieren die Terminvereinbarung. Bei Bedarf werden weitere Gespräche vereinbart.
Die am Ombudsverfahren Beteiligten können im Konsens vereinbaren, die Klärung des Anliegens verbandsweit zu öffnen.
Änderungen an dem beschriebenen Verfahren obliegen der Mitgliederversammlung.