ZERTIFIZIERUNGSAUSSCHUSS

Der Zertifizierungsausschuss entscheidet über die Akkreditierung von Weiterbildungskonzepten und die Zertifizierung von Weiterbildungen zum Coach DGfC und Mastercoach/Seniorcoach DGfC sowie über Anträge zur Anerkennung als Seniorcoach DGfC. Der Zertifizierungsausschuss nimmt Anträge entgegen, prüft sie, tritt ggf. mit den Antragstellenden in Bezug auf Nachbesserungen in Verbindung, entscheidet mit einfacher Mehrheit über den Antrag und informiert Kursleitung bzw. Träger schriftlich. Er steht Interessierten im Vorfeld einer Antragstellung beratend zur Seite.

Jeweils ein Mitglied des Zertifizierungsausschusses wird durch das Netzwerk der Weiterbildner:innen, das Netzwerk der Lehrcoaches, den Vorstand und durch die Mitgliederversammlung entsandt und durch die Mitgliederversammlung bestätigt. Im Nachrückfall kann die Bestellung eines Mitglieds durch den Vorstand

erfolgen. Näheres über die gegenwärtige Zusammensetzung des Zertifizierungsausschusses ist abrufbar unter https://www.coaching-dgfc.de/ueber-die-dgfc/arbeitsgruppen.

AUFNAHMEAUSSCHUSS

Der Aufnahmeausschuss prüft Aufnahmeanträge extern qualifizierter Coaches und entscheidet über ihre Mitgliedschaft. Nach einer formalen Sichtung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Entscheidung auf der Grundlage eines Aufnahmegesprächs, das vor allem das vorgelegte Coachingkonzept zum Gegenstand hat. Der Aufnahmeausschuss steht Interessierten vor Antragstellung beratend zur Seite.

Die Mitglieder des Aufnahmeausschusses werden durch die Mitgliederversammlung und im Nachrückfall durch den Vorstand bestellt. Näheres über die gegenwärtige Zusammensetzung des Aufnahmeausschusses ist abrufbar unter https://www.coaching-dgfc.de/ueber-die-dgfc/arbeitsgruppen.

OMBUDSRAT

Mit dem Ombudsrat stellt die DGfC ihren Mitgliedern ein verbandsinternes Gremium zur Regelung strittiger Fälle bereit. An den Ombudsrat kann sich jede Person wenden, die ein Anliegen an den Verband herantragen möchte bezüglich des Handelns von Mitgliedern in Organen des Vereins (Mitgliederversammlung, Vorstand, Zertifizierungsausschuss, Aufnahmeausschuss, Regionalgruppen, Arbeitsgruppen), des Handelns von Mitgliedern, die juristische Personen sind, des Handelns von Mitgliedern, die natürliche Personen sind. Mit dem Beitritt in die DGfC erkennen Mitglieder den Ombudsrat und das Ombudsverfahren an. Nähere Informationen über das Ombudsverfahren wie über Ansprechpartner:innen sind abrufbar unter https://www.coaching-dgfc.de/ueber-die-dgfc/.

ARBEITSGRUPPEN

Die Satzung räumt unter § 9 die Möglichkeit ein, zur Entwicklung der Satzungszwecke Arbeitsgruppen einzurichten (https://www.coaching-dgfc.de/mitgliedschaft/satzung). Diese werden befristet bzw. projektbezogen durch den Vorstand oder die Mitgliederversammlung einberufen. Arbeitsgruppen stehen den Mitgliedern zur Mitarbeit offen und arbeiten eng mit den Gremien und dem Vorstand der DGfC zusammen. Der Aufruf zur Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe erfolgt in der Regel über das Intranet-Forum (https://forum.coaching-dgfc.de), im Rahmen der Mitgliederversammlung oder durch Einladung in einer Email. Sofern die Arbeitsgruppen Aspekte bearbeiten, die die Arbeit von Organen oder Gremien der DGfC berühren, sind die entsprechenden Organe oder Gremien angemessen zu beteiligen. Für jede Arbeitsgruppe benennt der Vorstand mindestens eine Kontaktperson aus seinen Reihen. Über die Arbeit in den Arbeitsgruppen wird regelmäßig im Rahmen des Intranet-Forum berichtet (https://forum.coaching-dgfc.de). Informationen über die aktuellen Arbeitsgruppen finden sich unter https://www.coaching-dgfc.de/ueber-die-dgfc/arbeitsgruppen.