Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ der DGfC und erfüllt insbesondere folgende Aufgaben: Wahl der Mitglieder des Vorstandes und der Mitglieder aller satzungsmäßigen Gremien, Beschlussfassung über den Haushaltsplan, zu Satzungsänderungen und zur Änderung der Mitgliedsbeiträge, Entgegennahme von Geschäftsbericht, Kassenbericht sowie Berichten aus den weiteren Gremien, Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfung.
Die Mitgliederversammlung findet jährlich am 2. Freitag im März statt. Beschlussanträge sind bis 6 Wochen vor diesem Termin beim Vorstand einzureichen, die Einladung erfolgt spätestens vier Wochen vor der Versammlung (siehe hierzu auch § 6 der Satzung https://www.coaching-dgfc.de/mitgliedschaft/satzung). Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der DGfC (ordentliche Mitglieder, Mitglieder in Weiterbildung, institutionelle Mitglieder, Fördermitglieder, Ehrenmitglieder).