ORDENTLICHES MITGLIED

Ordentliches Mitglied können natürliche Personen werden, die eine vom Verein zertifizierte Weiterbildung erfolgreich absolviert haben, darüber hinaus Personen, die über einen vergleichbaren Abschluss verfügen. Bei ersteren erfolgt die Aufnahme über die Geschäftsstelle, bei letzteren über den Aufnahmeausschuss. Für die ordentliche Mitgliedschaft fallen Beiträge entsprechend der Beitragsordnung an (https://www.coaching-dgfc.de/mitgliedschaft/beitragsordnung).

Ordentliche Mitglieder haben alle Mitgliederrechte und -pflichten, wie diese in der Satzung (besonders § 3, 4 und 6) niedergelegt sind, einschließlich des passiven und aktiven Wahlrechts im Rahmen der Mitgliederversammlung (https://www.coaching-dgfc.de/mitgliedschaft/satzung). Sie haben das Recht, den Titel „Coach DGfC“ und ggf. entsprechend ihrer Qualifikation auch darüber hinaus die Titel „Mastercoach DGfC“ und „Seniorcoach DGfC“ zu führen.

 

  1. COACH DGfC
    Mit dem Label „Coach DGfC“ wird Mitgliedern eine Qualifizierung nach den anspruchsvollen Standards der DGfC bescheinigt. Die DGfC-Standards orientieren sich an dem Kompetenzenprofil des DQR und entsprechen den Standards des Roundtable Coaching e.V. (https://www.coaching-dgfc.de/).
  2. COACH RTC
    Ordentliche Mitglieder, die sich zusätzlich dem Evaluationsverfahren der DGfC unterziehen, dürfen zudem das Siegel „Coach RTC“ führen (https://www.coaching-dgfc.de/). Hinweise zum Evaluationsverfahren finden sich im Intranet-Forum (https://forum.coaching-dgfc.de), z.B. unter https://forum.coaching-dgfc.de/).
  3. MASTERCOACH DGfC
    Mitglieder, die den Titel „Mastercoach DGfC“ führen, haben ihre entsprechende Qualifizierung nach den Standards der bis 2017 gültigen Zertifizierungsordnung absolviert: Aufbauend auf die Qualifizierung zur oder zum Coach hat die DGfC bis zur Reform der Standards eine Mastercoach-Qualifizierung angeboten; mit der Zertifizierungsordnung 2017 wurden die Anforderungen an die Mastercoach-Qualifizierung auf das Niveau des Seniorcoach angehoben (siehe Mastercoach/Seniorcoach DGfC).Mit der Qualifizierung zur bzw. zum Mastercoach ist die Berechtigung verbunden, Lehrcoaching zu erteilen. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an den Veranstaltungen des Netzwerks der Lehrcoaches sowie eine kontinuierliche Selbstreflexion, Evaluation und Weiterbildung im Sinne der Ausführungen zur Qualitätssicherung in der Ethikrichtlinie (https://www.coaching-dgfc.de/ueber-die-dgfc/ethikrichtlinien).
  4. SENIORCOACH DGfC
    Die Qualifikationsstufe „Seniorcoach DGfC“ ist die höchste Qualifizierungsstufe der DGfC. Sie wurde 2013 als Aufbauqualifizierung auf den Mastercoach DGfC eingeführt und entspricht den Standards der DGfB. Mit der Zertifizierungsordnung 2017 wurde die Qualifizierung zur und zum „Mastercoach/Seniorcoach DGfC“ eingeführt (siehe unten), für Mastercoaches DGfC sowie extern qualifizierte ordentliche Mitglieder besteht aber weiterhin die Möglichkeit einer Anerkennung als „Seniorcoach DGfC“.Mit der Qualifizierung zur bzw. zum Seniorcoach ist die Berechtigung verbunden, Lehrcoaching zu erteilen. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an den Veranstaltungen des Netzwerks der Lehrcoaches sowie eine kontinuierliche Selbstreflexion, Evaluation und Weiterbildung im Sinne der Ausführungen zur Qualitätssicherung in der Ethikrichtlinie (https://www.coaching-dgfc.de/ueber-die-dgfc/ethikrichtlinien).
  5. MASTERCOACH/SENIORCOACH DGfC
    Mit der Zertifizierungsordnung 2017 wurde die Aufbauqualifizierung zur und zum „Mastercoach/Seniorcoach DGfC“ eingeführt, die den Standards der DGfB entspricht. Die DGfC-Weiterbildung zum bzw. zur Mastercoach/Seniorcoach zielt ab auf die Vertiefung und Spezifizierung von Handlungskompetenzen in den Lernbereichen Sozialkompetenz (Selbstkompetenz, Interaktionskompetenz, Profilentwicklung) sowie Fachkompetenz (Theoriekompetenz und Interventionskompetenz). Mastercoaches/Seniorcoaches verfügen darüber hinaus über die Fähigkeit, größere Organisationszusammenhänge zu verstehen, sich darin zu orientieren und komplexe soziale Systeme (Leitungsrollen, Projekte, Organisationen) hilfreich zu begleiten.Mit der DGfC-Qualifizierung zur bzw. zum Mastercoach/Seniorcoach ist die Berechtigung verbunden, Lehrcoaching zu erteilen. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an den Veranstaltungen des Netzwerks der Lehrcoaches sowie eine kontinuierliche Selbstreflexion, Evaluation und Weiterbildung im Sinne der Ausführungen zur Qualitätssicherung in der Ethikrichtlinie (https://www.coaching-dgfc.de/ueber-die-dgfc/ethikrichtlinien).
  6. DGfC-LEHRCOACH
    DGfC-Mastercoaches und DGfC-Seniorcoaches erhalten die Berechtigung, Lehrcoaching zu erteilen. Zudem wurde einigen extern qualifizierten Coaches in den Jahren vor 2016 die Befugnis erteilt, als DGfC-Lehrcoach zu fungieren. Voraussetzung für die Erteilung von Lehrcoaching ist die Teilnahme an den Veranstaltungen des Netzwerks der Lehrcoaches sowie eine kontinuierliche Selbstreflexion, Evaluation und Weiterbildung im Sinne der Ausführungen zur Qualitätssicherung in der Ethikrichtlinie (https://www.coaching-dgfc.de/ueber-die-dgfc/ethikrichtlinien).
  7. DGfC-WEITERBILDNER:IN
    Im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens prüft der Zertifizierungsausschuss die Qualifikation von Antragstellenden zur Weiterbildung von Coaches. Als kontinuierliche Kursleitung zugelassen werden können DGfC-Mastercoaches und DGfC-Seniorcoaches mit entsprechender Weiterbildungs-Qualifikation. DGfC-Weiterbildende verpflichten sich zur Teilnahme am Netzwerk der Weiterbildenden sowie zur kontinuierlichen Selbstreflexion, Evaluation und Weiterbildung im Sinne der Ausführungen zur Qualitätssicherung in der Ethikrichtlinie (https://www.coaching-dgfc.de/ueber-die-dgfc/ethikrichtlinien). Eine Überprüfung erfolgt nach 4 Jahren im Rahmen des Reakkreditierungsverfahrens.

MITGLIEDER IN WEITERBILDUNG

Während der Zeit ihrer Weiterbildung haben Teilnehmende DGfC-zertifizierter Weiterbildungen die Möglichkeit, Mitglied zu werden und den Titel „Coach DGfC i.W.“ zu führen (siehe § 3.3 der Satzung, https://www.coaching-dgfc.de/mitgliedschaft/satzung). Abgesehen von der Möglichkeit, ein Coach-Profil auf der DGfC-Website einzustellen, erhalten sie damit alle Vorzüge einer DGfC-Mitgliedschaft, ohne einen Mitgliedsbeitrag zu bezahlen. Nach dem erfolgreichen Abschluss ihrer Qualifizierung können sie den Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft stellen oder aber ihren Austritt erklären.

INSTITUTIONELLES MITGLIED

Die Satzung sieht die Möglichkeit vor, dass juristische Personen, welche die Interessen und Ziele und der DGfC teilen, Mitglied werden (siehe § 3.4 der Satzung, https://www.coaching-dgfc.de/mitgliedschaft/satzung). Abgesehen von der Möglichkeit, den Titel „Coach DGfC“ zu führen und ein Coach-Profil auf der DGfC-Website einzustellen, erhalten sie alle Vorzüge einer DGfC-Mitgliedschaft. Es fallen Mitgliedsbeiträge entsprechend der Beitragsordnung an (https://www.coaching-dgfc.de/mitgliedschaft/beitragsordnung).

FÖRDERMITGLIED

Fördermitglied können natürliche Personen werden, welche die Interessen und Ziele der DGfC teilen, ohne den Titel „Coach DGfC“ führen zu wollen. Abgesehen von dieser Option sowie der Möglichkeit, ein Coach-Profil auf der DGfC-Website einzustellen, erhalten sie alle Vorzüge einer DGfC-Mitgliedschaft. Für Fördermitglieder gilt ein ermäßigter Mitgliedsbeitrag entsprechend der Beitragsordnung (https://www.coaching-dgfc.de/mitgliedschaft/beitragsordnung).

EHRENMITGLIED

Die Mitgliederversammlung kann geeignete natürliche Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen. Hinsichtlich der Rechte und Pflichten entspricht die Ehrenmitgliedschaft einer ordentlichen Mitgliedschaft, es fallen jedoch keine Mitgliedsbeiträge an.