Auf der Mitgliederversammlung 2025 in Volprihausen hat die DGfC ihre Unvereinbarkeitsklausel verabschiedet. Vor dem Hintergrund von Satzung, Coachingverständnis, Leitbild und Ethikrichtlinie formuliert das Dokument die Grundlage der Vereinsarbeit der DGfC wie folgt:
Unvereinbarkeitsklausel
Grundlage der DGfC-Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller Mitglieder zur Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen, zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland mit seiner Orientierung auf Demokratie, Menschenwürde, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung, Meinungsfreiheit, Minderheitenschutz, Gleichberechtigung sowie Rechts- und Sozialstaatlichkeit.
Die DGfC tritt allen extremistischen Bestrebungen entschieden entgegen und bietet nur solchen Personen die Mitgliedschaft an, die sich zu den genannten Grundsätzen bekennen. Eine Mitgliedschaft in und Zusammenarbeit mit durch die Verfassungsschutzbehörden als gesichert extremistisch eingestuften, demokratie- und verfassungsfeindlichen Organisationen und Parteien ist unvereinbar mit den Werten der DGfC. Dies gilt auch, wenn diese Einstufung nur für einzelne Landesverbände, Untergliederungen oder Organisationseinheiten derselben zutrifft. Mitglieder von gesichert extremistischen Organisationen gleich welcher Ausrichtung können nicht Mitglied der DGfC sein.